Für welche Häuser ist die Legionellenprüfung Pflicht?
Laut Trinkwasserverordnung sind alle Vermieter von Häusern betroffen, in denen die Zentralheizung auch das Trinkwasser erwärmt und eine oder beide der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Das Haus hat einen Trinkwasserspeicher mit mehr als 400 Litern oder die Rohrleitung zwischen dem Speicher und der am weitesten entfernten Wasserstelle im Haus (z. B. in der Dachgeschosswohnung) muss mehr als drei Liter Wasser fassen. Das trifft auf die meisten Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen zu. Von der Prüfpflicht befreit sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Eigentümergemeinschaften können nur dann auf die Legionellenprüfung verzichten, wenn keine Wohnung im Haus vermietet ist.
Quelle: https://www.hausundgrund-mietvertrag.de/energiespartipps
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