Spekulationsteuer - Vermeiden?

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Spekulationsteuer - Steuervermeidung - so kann es gehen!

Eine Grundstückseigentümerin wollte hohe Spekulationsteuern vermeiden und verschenkte ein Grundstück zunächst je zur Hälfte an ihre Kinder. Die verkauften es dann. Eine unzulässige Steuergestaltung?

Der Verkauf einer Immobilie gilt als privates Veräußerungsgeschäft. Die Gewinne sind zu versteuern, wenn der Wiederverkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf der Immobilie stattfindet. Selbstgenutzte Immobilien sind grundsätzlich davon ausgenommen.

Finanzgericht: unzulässige Steuergestaltung!

Im verhandelten Fall sah das Finanzgericht Nürnberg in der Schenkung an die Kinder und dem anschließenden Verkauf eine unzulässige Steuergestaltung. Denn: Bei den beschenkten Kindern entstand jeweils nur der halbe Veräußerungsgewinn.

BFH: zulässige Steuergestaltung

Der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem am 26. August 2021 veröffentlichten Urteil (IX R 8/20) befand dies im Gegensatz zum Finanzgericht für zulässig. Und das, obwohl die Verkaufsverhandlungen allein von der ursprünglichen Eigentümerin geführt worden waren. Die allgemeine Keule des Gestaltungsmissbrauchs aus § 42 Abgabenordnung (AO), die das Finanzamt hier schwingen wollte, bleibt daher im Schrank.

SPD und GRÜNE wollen Zehn-Jahres-Frist abschaffen

In ihren Wahlprogrammen haben die SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Abschaffung der Zehn-Jahres-Frist gefordert. Die SPD beschränkt die Ausweitung der Spekulationsteuer explizit wie bisher auf nicht selbstgenutzte Immobilien. Ob die Besteuerung zum individuellen Einkommensteuersatz erfolgen oder besonderen Regeln unterliegen soll, ist noch offen. Bündnis 90/Die Grünen sprechen von „angemessener“ Besteuerung. Sollte die Zehn-Jahres-Frist abgeschafft werden, würde jeder Veräußerungsgewinn aus einem Verkauf nicht selbstgenutzter Immobilien grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, unabhängig davon, wie viel Zeit zwischen Kauf und Veräußerung vergangen ist. Dann dürfte die Entscheidung des BFH besonders interessant werden.

Quelle: https://www.haus-und-grund-baden-esg.de

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